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AGB Mitsegeln + und Chartern mit Skipper |
Allgemeines:
Für die angebotenen
Mitsegeltörns, kommt zwischen den Mitseglern und dem (Vermittler)
ausschließlich eine
Vermittlung zustande, nicht aber für die Leistungserbringung
selbst. Für
die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen haftet der Vermittler
nicht. Die gewünschte Vermittlung unterliegt
insbesondere den nachfolgend aufgeführten Vermittlungsbedingungen
des Vermittlers.
1. Vertragsabschluss:
Der Vermittler
leitet die Anfragen der Mitsegler an den gesuchten
Veranstalter (Schiffseigner)
weiter. Mit Bestätigung
bzw. Rechnungsstellung durch den
Schiffseigner,
kommt der Vertrag mit diesem Veranstalter „Schiffseigner“
verbindlich zustande. Die Vertragsleistung unterliegt ausschließlich
den Bedingungen des Veranstalters „Schiffseigner“.
Über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Zusagen bedürfen
einer ausdrücklichen schriftlichen Zusage durch den Veranstalter
„Schiffseigner“.
Die Buchungsbestätigung und Rechnung wird grundsätzlich auf den
Anmeldenden (gemäß Anmeldeformular durch den
Schiffseigner)
ausgestellt.
2. Leistungen
verschiedener Veranstalter: Wird der Vermittler vom Mitsegler beauftragt, verschiedene Leistungen bei
verschiedenen Veranstaltern (
Schiffseigner ) anzufragen und zu vermitteln ( z. B. Mitsegeltörns
oder Chartern mit Skipper ), so kommt hierdurch kein Reisevertrag mit
dem Vermittler zustande. Der Vermittler ist ausschließlich Vermittler
hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung. Der Mitsegler wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung auf
diverse und verschiedene Veranstalter auch Nachteile erwachsen können,
da in aller Regel bei einem eventuellen Mangel eines Veranstalters „Schiffseigner
der von Ihnen gewünschten Yacht“ dann auch die
Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reise- oder
Charterpreises nur der an diesen Veranstalter abgeführte
Reisepreis sein wird, nicht aber der insgesamt für die Reise
aufgewendete Betrag.
3. Haftung: Für die vom Veranstalter „Schiffseigner der von Ihnen gewünschten Yacht“
zu erbringenden Leistungen haftet der Vermittler nicht. Der Mitsegler hat sich bei Beschwerden oder Mängel ausschließlich
an den Veranstalter (Schiffseigner)
mit dem der Mitsegler den Vertrag abgeschlossen hat zu wenden und bei etwaigen Reklamationen sich unverzüglich und direkt
vor Ort an den Veranstalter (Schiffseigner)
zu wenden.
4. Abmahnungsversuche:
Keine Abmahnung
ohne vorherigen Kontakt! Sollte
der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter
oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine
entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu
Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass
von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich
ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste
Kosten werden wir gänzlich zurückweisen und gegebenenfalls
Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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